Wir arbeiten erfolgreich für Hersteller – unabhängige Werkstätten und ihre Kunden. Bauartbedingter Mangel? Der Hersteller muss zahlen!
Wehren Sie mit uns unberechtigte Dieselskandal – und Gewährleistungs - Forderungen ab.
Neuigkeiten aus den Bereichen Bankenrecht und Kapitalmarktrecht, Versicherungsrecht und Vertragsrecht. Neben allgemeinen rechtlichen Informationen finden Sie auch ausgewählte Erfolge der Kanzlei.
Die Kanzlei Fuest hat einen weiteren Erfolg in der Fallgruppe der vorzeitigen Motorschäden erzielt. Auch über einen VW Multivan der Generation T 6 des Baujahres 2016 wird aktuell, gerichtlich verfügt, ein unabhängiges Gutachten erstellt. Das angerufene Landgericht entschied zu dem vorgelegten Fall:
Da es sich bei dem AGR-Ventil (…) unstreitig um ein mit dem AGR-Modul von außen an den Motor angebautes Bauteil handelt und dieses aufgrund eines konstruktionsbedingten Fehlers bzw. eines Funktionsversagens infolge des Software-Updates aus dem Jahre 2019 zu dem behaupteten Schaden am Rumpfmotor geführt haben soll, dürften insoweit auch die Grundsätze der deliktsrechtlichen Produkthaftung bzw. des sog. Weiterfresserschadens greifen.
Insoweit muss, so das Gericht, eine Beweisaufnahme durch Einholung eines Sachverständigengutachtens erfolgen. Der vom Gericht bestimmte Sachverständige macht aktuell seine Arbeit. Bei Vortrag durch die Kanzlei Fuest ist die VW AG bereits jetzt in T 6 – Fällen zu Zugeständnissen bereit, die über die „freiwilligen“ Kulanz - Angebote der VW AG hinausgehen.
Alleinstehende Kunden erhalten über die VW – Werkstätten Angebote, beispielsweise eine Kostenübernahme zu 30%. Diese Angebote sind, nach Rechtsauffassung der Kanzlei Fuest, zu niedrig. Zudem gewährt die VW AG die „Kulanz“ nur, wenn der Kunde sich bei der Reparatur an eine VW-Vertragswerkstatt bindet. VW-Vertragswerkstätten sind führen diese Arbeiten ca. 30% teurer durch, als eine freie KfZ-Meisterwerkstatt.
Auto mobil, das vox Auto – Magazin, berichtete am 14.01.2023 über die Motorschäden in der VW T 6 CXEB – Baureihe der Jahre 2015 – 2019. Der Bericht kann hier, in der Mitte der Sendung, eingesehen werden: Link zur Sendung.
Im Interview mit RA Pascal Fuest wird die Rechtslage erörtert. Melden Sie sich in der Kanzlei Fuest, wenn Sie von hohen Reparaturkosten wegen eines Motorschadens betroffen sind. Wir prüfen die Rechtslage hinsichtlich einer Kostenübernahme durch die VW AG.
Wir suchen einen engagierten Rechtsanwalt / Rechtsanwältin.
Die Kanzlei Fuest ist innovativ und erfolgreich im Rechtsgebiet Produkthaftung / bauartbedingte Mängel in Motoren.
Wir vertreten seit 2016 Verbaucher und KMU aus Deutschland, Österreich und der Schweiz gegen PKW - Hersteller, Versicherungen und Autohändler.
In den ersten Jahren lag der Schwerpunkt im sog. "Dieselskandal". Seit zwei Jahren konzentriert die Kanzlei Fuest sich auf Fälle mit vorzeitigen Motorschäden, die auf Konstruktionsfehler der Hersteller zurückgehen. Wir haben die ersten Gutachten und Gerichtsbeschlüsse zu den sog. "Öltod-Bullis" erwirkt.
Sie bieten:
Praktika oder Berufserfahrung, bevorzugt im Zivilrecht,
Selbständiges und lösungsorientiertes Arbeiten,
Erfahrung / Lernfähigkeit im Umgang mit IT-gestützten Arbeitsprozessen,
Bereitschaft, vor Ort zu arbeiten (kein Homeoffice).
Wir bieten:
Vergütung über Markt – Niveau bei entsprechender Leistung,
ein kleines, hart arbeitendes Team mit Humor.
Die Kanzlei Fuest leistet weiter Pionierarbeit in der Fallgruppe der vorzeitigen Motorschäden. Mit Versäumnisurteil vom 7. September 2023 hat das Landgericht Siegen (Az. 2 O 166/23) die VW AG dazu verurteilt, der Klägerin Reparaturkosten in Höhe von 10.128,90 Euro zu erstatten. Die Klägerin hatte mit ihrem VW T 5 CFCA zuvor einen Motorschaden erlitten. Der Motorschaden trat ein, bevor das Fahrzeug die erwartbare Lebensdauer erreichte. Die vorzeitigen Motorschäden in der Serie VW T 5 CFCA (Baujahre 2009 – 2015) gehen auf einen Bauteil – Fehler zurück. Abgeflämmte Korund – Partikel aus dem AGR – Kühler werden in die Zylinder eingetragen und verursachen dort einen Kolbenfresser. Den Vortrag der Kanzlei Fuest zu der fahrlässigen Eigentumsverletzung gegen die Herstellerin VW AG stuft das Landgericht Siegen als schlüssig ein. Das Landgericht Siegen bestätigte daher den Anspruch der Klägerin aus § 823 I BGB. Die VW AG hat bereits Einspruch gegen das Urteil eingelegt. VW hatte es versäumt, einen Verteidiger zu bestellen. Die Kanzlei Fuest ist zuversichtlich, das Verfahren erfolgreich fortzusetzen. Zusätzlich zu diesem Urteil liegen in der Kanzlei Fuest drei gerichtlich verfügte Gutachten vor. Die drei Gutachter bestätigten unabhängig voneinander, dass der Zylinderschaden in dem jeweiligen VW T 5 CFCA – Motor auf das AGR – Modul zurückgeht. Die VW AG räumt in der Zwischenzeit ein, das Problem intern seit dem Jahr 2015 zu kennen. Die betroffenen Halter informierte die VW AG jedoch nicht.
Link zum Urteil
In einem aktuellen Fall konnten wir gegen die autohero GmbH die Übernahme der Reparaturkosten für einen VW T 5 Bulli – Eigentümer durchsetzen. Unser Mandant hatte den Multivan als Gebrauchtfahrzeug von der autohero GmbH erworben. Nach Erhalt des Bullis stellte er den erhöhten Motorölverbrauch fest. Da der Bulli äußerlich kein Motoröl verlor, ging der Kunde – zutreffend – von einem inneren Motorschaden aus. Unser Mandant ließ eine Ölverbrauchsmessung von seiner Werkstatt durchführen. Das Messergebnis, 0,7 Liter auf 1.000 KM Fahrt, legte er der autohero GmbH vor. Die autohero GmbH wies den Kunden im November 2022 per Email zurück. Die autohero GmbH behauptete, „auf Basis der Ölverbrauchsmessung“ sei „kein Motortausch notwendig“. Der Kunde schaltete daraufhin die Kanzlei Fuest ein. Wir stellten der autohero Gmbh die schriftliche Mangelanzeige mit der Aufforderung zu, die Kosten der Instandsetzung zu übernehmen. Unser Schriftsatz enthielt die Erläuterung, warum bei einem Motorölverbrauch in dieser Höhe, bei diesem Motortyp, ein Zylinderschaden vorliegt, der den Motortausch zwingend erforderlich macht. Die autohero GmbH erkannte den Anspruch unseres Mandanten mit Schreiben vom 06.02.2023 an unsere Kanzlei an. Ohne Gerichtsverhandlung setzten wir damit durch, dass die autohero GmbH die Kosten des Motortausches übernimmt. Sprechen Sie uns an, wenn ein Online – Autohändler oder ein anderer, gewerblicher Verkäufer, sich weigert, Ihre Gewährleistungsrechte nach einem Autokauf anzuerkennen.“
Von Juni 2022 bis heute konnte die Kanzlei Fuest für VW T 6 Biturbo – Eigentümer mit dem Motorkennbuchstaben CXEB die Kostenübernahme in mehreren Fällen erreichen. Ein Bulli – Eigentümer wurde von den Reparaturkosten zu 75% freigestellt. In zwei Fällen wurden die Reparaturkosten sogar zu 100% übernommen. Dabei ist nicht immer ein Gerichtsverfahren erforderlich.
Bei den VW T 5 – Fällen mit Motorkennbuchstabe CFCA erweist sich das unabhängige Gutachten des Dipl. Ing. Walther, das seit dem 3. August 2022 vorliegt, als hilfreich. Die Kanzlei Fuest setzt dieses Gutachten für alle Mandant/innen mit vorzeitigen Motorschäden ein. Entscheidend ist, dass die Kunden sich melden, bevor die Revision bzw. der Austausch des Motors durchgeführt wurden. Wenn der beschädigte Motor noch vorhanden ist oder beschädigte, ausgebaute Motorkomponenten als Beweismittel aufbewahrt werden, lassen sich die Ansprüche der Bulli – Eigentümer/innen, deren CFCA – oder CXEB – Motor Schadenssymptome zeigt, regelmäßig durchsetzen. Es empfiehlt sich daher, der Werkstatt von Anfang an mitzuteilen, dass der Altmotor eingelagert bleiben soll, bis die Ansprüche anwaltlich durchgesetzt sind. Wenn eine Motoren – Revision durchgeführt wird, sollte die freie Werkstatt die vorgefundenen Schäden am Motor durch Fotos dokumentieren und ausgebaute, beschädigte Komponenten (zB Turbolader, DPF, einzelne Kolben) dem Kunden aushändigen.
Das Landgericht München I hat am 7. März 2022 unter dem Az. 4 O 5201/21 einen Beweisbeschluss verfügt, um einen VW – Biturbo - Bulli mit dem Motortyp CFCA untersuchen zu lassen. Das Gericht beauftragt einen unabhängigen Sachverständigen. Die VW AG hatte zuvor bestritten, dass der 2014 in dem Bulli verbaute AGR – Kühler den Motor innerlich so stark beschädigt hat, dass ein kapitaler Motorschaden befürchten ist. Wir werden über den weiteren Verlauf dieses Falles informieren. Es sich handelt sich um den ersten Beweisbeschluss eines Zivilgerichts in Sachen Öltod – Biturbo – Bulli CFCA.
Mit Urteil vom 2. Mai 2022 hat das Landgericht Koblenz unter dem Az. 1 O 175/21 die Klage gegen ein freies Autohaus zurückgewiesen. Die Kanzlei Fuest hat den Autohändler dabei erfolgreich verteidigt. Das Düsseldorfer, Hersteller – unabhängige Autohaus war von einem Kunden verklagt worden, der behauptete, dass sein Auto vom Dieselskandal betroffen sei. Das Autohaus habe ihn beim Verkauf angeblich nicht darüber aufgeklärt. Der Kläger wollte den Kaufvertrag über den Mercedes GLK rückabwickeln. Der Kanzlei Fuest gelang vor Gericht der Nachweis, dass das Autohaus den Kläger umfassend aufgeklärt hatte. Das LG Koblenz wies die Klage daher vollumfänglich zurück. Das LG Koblenz stellte in dem Urteil zudem fest, dass in dieser Konstellation bereits kein Mangel des Mercedes vorliege..
Die Kanzlei Fuest hat Schadensersatz erstritten für einen Mandanten, der seinen A6 3.0 TDI EU 6 vor Klageeinreichung bereits verkauft hatte. Mit Urteil des Landgerichts Münster vom 13.09.2021 (Az. 08 O 179/20) muss Audi 7.371,11 Euro nachzahlen. Das Urteil ist rechtskräftig. Die Anwälte der Audi AG teilten am 19.09.2021 mit siei nicht in Berufung gehen. Das Urteil zeigt: Die Hersteller sind auch dann zum Schadensersatz verpflichtet, wenn die Kunden das betroffene Fahrzeug nicht mehr zurückgeben können (weil zB verkauft) oder wollen (dann sog. Minderungs – Schadensersatz). Nutzungsersatz und Verkaufserlös müssen die Kunden sich natürlich anrechnen lassen.
Wenn der Hersteller so wie hier nicht in Berufung geht, realisieren wir für unsere Mandanten die Summe zudem zeitnah. Die Klage im o.g. Fall hatten wir im Mai 2020 eingereicht. Der Kunde hat im September 2021 sein Geld. Noch dazu war er RSV – versichert. Das bedeutet der Mandant streicht die 7.371,11 Euro ohne Abzüge ein.
In der Fallgruppe Dieselskandal kommen somit mehr Fälle in Betracht als vielen Kunden bewusst ist. Einschlägig sind alle Diesel - Autokäufe seit Oktober 2011. Es muss sich um ein Fahrzeug handeln, das vom Dieselskandal betroffen war. Auch wenn Sie den Wagen in der Zwischenzeit wieder verkauft haben können Sie Anspruch auf eine Nachzahlung in erheblicher Höhe haben. Das o.g. Urteil des LG Münster zeigt: Die Gerichte setzen die neuen, kundenfreundlichen Vorgaben des BGH aus dem Doppel-Urteil vom 20. Juli 2021 (Az. VI ZR 533/20 und 575/20) konsequent im Sinne der PKW - Käufer um.
Bullis der VW AG (T5 und T6) nehmen eine Sonderstellung im Dieselskandal ein. Das KBA ordnet bisher keinen Rückruf gegen VW - Bullis mit EA 189 – Motor oder mit EA 288 – Motor wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung an. Beim 2-Liter-Biturbodiesel mit dem Motorkennbuchstaben CFCA kann jedoch seit 2014 ein erhöhter Ölverbrauch auftreten. Dieser T5 ist als sog. „Öltod“ - Campingbulli unrühmlich bekannt. Der BiTurbo – Motor mit 132 KW (179 PS) wurde u.a. gern in California-Wohnmobilen verbaut. Ab 2014 stellte sich heraus, dass die Urlaubsfreude des Fahrers und die Lebensdauer des Bullis nur kurz währt: Der AGR-Kühler überhitzt, wodurch sich die Innenbeschichtung teilweise ablöst. Die abgelösten Metall - Kleinteile schädigen und zerreiben den Motor von innen.
Die Kanzlei Fuest reichte 2020 erstmalig im Auftrag eines Öltod – Bulli – Eigentümers Klage vor dem Landgericht München I Klage gegen VW ein. Dem Diesel – Bulli unseres Mandanten drohte aufgrund der Probleme mit dem AGR-Kühler der Motorschaden. VW weigerte sich vorgerichtlich, den Schaden per Kulanz zu beheben. Unser Mandant sollte sogar die Vor – Untersuchung des Wagens selbst bezahlen.
In der mündlichen Verhandlung teilte das Gericht mit, dass es die Klage für schlüssig hält. Das Gericht teilte mit, dass es möglicherweise eine Untersuchung des Bullis durch einen Sachverständigen anordnen. Die Parteien traten in Vergleichsverhandlungen ein. Die Kanzlei Fuest hatte unter anderem vorgetragen, dass VW bereits Anfang des Jahres 2015 (also vor Auslieferung des Fahrzeugs) wusste, dass 10 % der T5-Biturbo Modelle die Schadenssymptome aufweisen. Dies räumte der Hersteller vor Gericht für nur 1,25% der Modelle ein. Dem Richter genügte das. Eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung durch die VW AG könne bei diesem Sachstand, so das Gericht, nicht ausgeschlossen werden.
Die Kanzlei Fuest trug weiter vor dass VW mit diesem Wissen den Vertrieb der Baureihe ab Januar 2015 hätte stoppen müssen. Auch die Händler und die VW bekannten Endkunden hätten gewarnt werden müssen. Wer den Vertrieb eines hochwertigen, industriell in Serie gefertigten Pkw weiterlaufen lässt und dieses Modell sogar noch öffentlich bewirbt, obwohl er weiß, dass mindestens 1,25 % der Baureihe schadhaft sind, haftet nach Auffassung der Kanzlei Fuest zu 100 % für den verursachten Schaden.
Nach diesen Argumenten akzeptierte VW im September 2021 eine vergleichsweise Regelung, bei Bestätigung des AGR - Kühler - Problems, 80 % der Kosten für die Beseitigung des Schadens zu übernehmen. Die Kosten der Voruntersuchung in der Werkstatt übernimmt VW vollständig. Seit September 2021 meldeten sich über 50 weitere Kunden in der Kanzlei Fuest, die dasselbe Bulli – Modell fahren. Die Bullis weisen dieselben Symptome auf. Oft ist der Motorschaden bereits eingetreten. Für betroffene Mandanten, die bei Erwerb keine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen hatten, bereiten wir eine Musterfeststellungsklage gegen die VW AG vor. Für Mandanten mit Rechtsschutzversicherung haben wir Klagen eingereicht, die an neun weiteren Landgerichten anhängig sind. Weitere Klagen gegen die VW AG sind in Vorbereitung. Am Landgericht Memmingen findet am 31. Januar 2022 die nächste mündliche Verhandlung in der causa „Öltod – Baureihe 2.0 TDI CFCA“ statt. Wir werden berichten.
Die Kanzlei Fuest hat zudem mit Schreiben vom 13. Januar 2022 an den Vorstandsvorsitzenden der VW AG, Herrn Herbert Diess, das Problem mit der Bulli – Biturbo - Baureihe direkt bei der Unternehmensleitung angesprochen.
Am 20. Mai 2021 waren wir erneut gerichtlich gegen die Audi AG erfolgreich. Das aktuelle Urteil des Landgerichts Ingolstadt zeigt, dass auch Besitzer von älteren Fahrzeugen der Abgasnorm Euro 4 Anspruch auf Schadenersatz haben. Bemerkenswert ist das Urteil außerdem deshalb, weil der Kläger – ein Audi-Besitzer - sein Fahrzeug nicht direkt bei Audi, sondern gebraucht von einem Dritten gekauft hatte.
Der Kläger, ein Münchener Handwerker, hatte seinen Audi A6 3.0TDI Baujahr 2008 im Oktober 2010 als Gebrauchtwagen gekauft. Das Fahrzeug muss die Audi AG nun aufgrund des vor dem Landgericht (LG) Ingolstadt ergangenen Urteils (Az. 86 O 1561/21) zurücknehmen und zudem Schadenersatz an den geschädigten Käufer leisten.
Die Audi AG hatte im Dezember 2007 beim KBA für das Modell noch die Typgenehmigung nach der damals gültigen Abgasklasse Euro 4 beantragt. Diese Typgenehmigung hat die Audi AG beim KBA erschlichen, so das Landgericht Ingolstadt im Urteil. Das Kraftfahrbundesamt ordnete deshalb 2019 einen verpflichtenden Rückruf gegen die Modellreihe an. Denn dieses Modell Audi A 6 mit 3.0 Liter Dieselmotor erfüllte nie die Voraussetzungen der Abgasklasse Euro 4. Damit hat Audi den Kläger nach Ansicht des Landgerichts Ingolstadt vorsätzlich und sittenwidrig geschädigt. Der Schadenersatz, der dem Kunden infolge dessen gerichtlich zugesprochen wurde, beläuft sich auf 11.709,42 € - für ein immerhin 13 Jahre altes Auto mit einem Kilometerstand von rund 180.000 KM. Das Urteil ist rechtskräftig, Audi legt keine Berufung ein.
Die Verjährung tritt demnach erst zehn Jahre nach dem Fahrzeugkauf ein. Wenn Sie Ihr Fahrzeug mit 3.0 TDI - Motor der Audi AG also im August 2011 oder später gekauft haben - egal ob neu oder gebraucht - sind Ihre Ansprüche gegen die Audi AG nicht verjährt. Der Schadensersatzanspruch in diesen Fällen kann, je nach Laufleistung des Fahrzeugs, den aktuellen Marktwert des Wagens - wie im Fall aus Ingolstadt - um mehr als das Doppelte übersteigen.
Das Urteil zeigt, dass Kunden mit älteren Audi-Fahrzeugen mit 3.0 Liter Dieselmotor ihre Schadensersatzansprüche gegen den Hersteller anwaltlich prüfen lassen sollten. In Betracht kommen die Modelle Audi A4, A5, A6, A7, A8, Q5 sowie Q7 der Baujahre 2005 bis 2015, jeweils mit 3.0 Liter – Dieselmotoren und den Abgasklassen Euro 4, Euro 5 oder Euro 6. Ansprüche gegen den Hersteller können zudem Besitzer der VW-Modellreihen Touareg und Phaeton, welche Audi mit seinen 3.0 Liter Dieselmotoren belieferte, haben. Diese Fahrzeuge wurden ebenfalls nach den Abgasnormen Euro 4, Euro 5 und Euro 6 zugelassen. Sprechen Sie mich gerne an oder schicken Sie einfach eine Kopie Ihres Fahrzeugscheins ("kleiner" Schein reicht aus) per Email an info@hpf-recht.de
Ich prüfe anwaltlich, ob Sie mit Ihrem Fahrzeug einen Schadensersatzanspruch gegen den Hersteller haben.
2020 stehen die Premium – Hersteller Porsche, Audi und Daimler im Zentrum des Dieselskandals.
Das Kraftfahr – Bundesamt (KBA) hat am 7. Januar 2020 (KBA) zwölf neue amtliche Rückrufe gegen Mercedes – Benz – Modelle auf seiner Homepage veröffentlicht. Auch bei diesen zwölf Modellen rügt das KBA unzulässige Abschalteinrichtungen bzw. die unzulässige Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems.
Die neuen Diesel - Rückrufe betreffen konkret die folgenden Mercedes Modelle und Baureihen:
SLK | 2015-2017 | Baureihe R172 mit OM651 Euro 6 |
C-Klasse, S-Klasse | 2013-2016 | Baureihen 205Hybrid und 222Hybrid |
GLE | 2015-2018 | Baureihe 166 |
E-Klasse | 2014-2016 | Baureihe 207 |
E-Klasse | 2013-2014 | Baureihe 212 mit NAG3 |
S-Klasse | 2016-2017 | Baureihe 222 4x4 |
CLS, E-Klasse | 2015-2018 | Baureihen 212 und 218 |
M-Klasse | 2012-2016 | Baureihe 166 |
S-Klasse | 2013-2016 | Baureihe BR222 mit NAG2 4x4 |
S-Klasse | 2013-2015 | Baureihe BR222 mit NAG2 4x2 |
E-Klasse | 2012-2014 | Baureihe BR207 mit NAG2 |
CLS, E-Klasse | 2014-2016 | Baureihe BR 212 und 218 mit NAG2 |
Allein in Deutschland sind weiter 50.000 Daimler – Fahrzeuge betroffen. Auch Ansprüche der Mercedes – Kunden mit den zuvor (also 2018 - 2019) zurückgerufenen Modellen sind noch nicht verjährt.
Im Gegensatz zu den Fahrzeugen mit dem Motor EA189, die den Abgasskandal ins Rollen gebracht hatten, droht bei Diesel - Fahrzeugen mit größeren 3.0 L Motoren noch keine Verjährung. Auch in 2020 sind Schadensforderungen weiterhin möglich. Hier geht es unabhängig vom Baujahr vor allem um die Modelle
A4 3.0 TDI, A5 3.0 TDI, A6 3.0 TDI, A7 3.0 TDI, A8 3.0 TDI, Q5 3.0 TDI und Q7 3.0 TDI
2018 hatte das KBA bereits die Diesel 3.0 Liter – Ausführungen der Modelle Cayenne und Macan zurückgerufen sowie den Porsche Panamera Diesel in der 4.0 Liter Diesel – Ausführung.
Porsche Macan S 3.0 Diesel
Porsche Cayenne S 3.0 Diesel
Porsche Cayenne 4.2 TDI
Porsche Panamera Diesel
Auch hier kann in 2020 weiterhin Schadensersatz gefordert werden. Einfach das bereits erhaltene Rückrufschreiben oder die Vorderseite
Ihres Fahrzeugscheins schicken an info@hpf-recht.de für eine anwaltliche Erstprüfung. Sie erreichen mich zudem telefonisch unter 02132 / 913 666 3.
Pascal Fuest, Rechtsanwalt
Für die Eigentümer von Dieselfahrzeugen der Marken VW, Audi, Skoda Porsche und Seat klärt sich langsam die Rechtslage. Die Oberlandesgerichte entscheiden mehrheitlich* für Kunden, die direkt gegen die Herstellermarken VW, Audi und Porsche klagen. Das gilt insbesondere für Kunden des VW-Konzerns, deren Fahrzeuge den Motortyp EA 189 enthalten. VW und die Tochtermarken des Konzerns haben diesen Motor in den meisten Dieselfahrzeugen der Baujahre 2009 bis 2015 verbaut. Die Oberlandesgerichte begründen die Ansprüche der Kunden dabei nicht mit den Kaufverträgen. Die Klagen gegen die Autohändler und Verkäufer werden deshalb meistens abgewiesen. Wer jedoch direkt gegen den Hersteller klagt, ist meistens erfolgreich. Die Mehrheit der Oberlandesgerichte sieht es als erwiesen an, dass VW und Audi als Konstrukteure der EA 189 – Motoren ihre Kunden vorsätzlich sittenwidrig geschädigt haben. Den daraus resultierenden Anspruch aus § 826 BGB haben sowohl Neuwagen – als auch Gebrauchtkäufer/innen. Unerheblich ist zudem, ob das Fahrzeug direkt bezahlt, geleast oder per Kredit finanziert wurde. Sowohl Privat- als auch Firmenkunden haben den Anspruch. Spannend bleibt die Verjährungsfrage: Es gibt Entscheidungen auf Landgerichtsebene, die die Ansprüche der Kunden mit EA 189 – Aggregat zum 31.12.2019 als verjährt einstufen. Demgegenüber gibt es Urteile, die die Verjährungseinrede ablehnen und davon ausgehen, dass die Kunden auch nach dem 31.12.2019 noch erfolgreich klagen können. Hier kommt es auf die Einzelheiten des Sachverhalts an. Porsche – Kunden, die statt den EA 189 – Motoren größere 3.0 Liter Dieselmotoren fahren, müssen eine Verjährung ihres § 826 BGB – Anspruchs zum 31.12.2019 grundsätzlich nicht befürchten. Der entsprechende Rückrufbescheid des KBA (Kraftfahrzeugbundesamt) erging erst im Mai 2018.
Wir empfehlen Ihnen mit einem VW, Audi, Seat, Porsche
oder Skoda oder Mercedes-Banz ihre Ansprüche noch im laufenden Jahr 2019 anwaltlich prüfen zu
lassen. Wer sicher gehen möchte, kann dann noch vor dem 31.12.2019 die
Verjährung stoppen lassen.
Für meine Mandanten fordere ich durchschnittlich das Doppelte des aktuellem Marktwerts des Wagens.
Für Dieselkunden positive Entscheidungen von Oberlandesgerichten gegen die Hersteller mit § 826 BGB, Stand 23.10.2019:
Für VW positive Urteile:
Seit Juni 2019 wurden wir von mehr als siebzig weiteren Mandanten beauftragt, Schadensersatzansprüche gegen die PKW-Hersteller geltend zu machen, die unzulässige Abgas - Abschalteinrichtungen in Diesel-Fahrzeuge unserer Mandanten eingebaut hatten. Die Mehrheit entfällt auf VW, Porsche, Audi und Mercedes. Nach einem aktuellen Urteil des LG Düsseldorf vom 31. Juli 2019 (Az. 7 O 166 / 18) bestehen die Ansprüche der geschädigten Dieselkunden auch dann, wenn das sog. "Software - Update" aufgespielt wurde. Das "Update" von VW ist demnach sogar die Hinzufügung eines weiteren Mangels. Seit Juli 2019 bieten VW und Porsche unserer Kanzlei zudem bei bestimmten Modellen bereits vorgerichtlich an, Vergleichsangespräche zu führen. Die Hersteller verlangen dabei im Voraus eine "Verschwiegenheitserklärung" von unseren Mandanten. Wir empfehlen, diese Erklärung nicht zu unterschreiben. Wer nichts zu verbergen hat, kann Vergleichsgespräche offen führen. Wir verlangen für unsere Mandanten von den Herstellern Rücknahmepreise, die mindestens 30% über dem aktuellen Gebrauchtmarktpreis liegen. Für Mandant/innen, die ihr Fahrzeug behalten möchten, verlangen wir Schadensersatz, der nicht etwa als Gutschein, sondern bar ausgezahlt werden soll.
Nach der Veröffentlichung des SWR vom 12. September 2019, demzufolge auch die jüngeren EA 288 - Motoren des VW - Konzerns unzulässige Abschalteinrichtungen enthalten, erreichen uns mehr Anfragen zu diesen jüngeren Modellen. VW dementierte umgehend. Der Abgasexperte Axel Friedrich beruft sich demgegenüber auf interne VW - Unterlagen, die der Focus am 19.09. auszugsweise veröffentlicht hat. Demnach enthielten die Fahrzeuge mit dem Motortyp EA 288 von 2012 bis zum Dezember 2016 sogenannte "Fahrkurven", die die Abgasreinigung beeinflussen. Die große Mehrheit der entscheidenden Gerichte halten dies für eine unzulässige Technik. Auch für die unstrittig betroffenen, etwas älteren Modelle mit EA 189 - Motor erreichen uns nach wie vor Anrufe und Mails. Alle uns bekannten Rechtsschutzversicherungen (ADAC - RSV) inklusive erteilen die Deckungszusage, wenn man die richtigen Unterlagen vorlegt. Wir unterstützen dabei unsere Kunden von Anfang an.
Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hat am 15. April 2019 im „Diesel-Skandal“ Anklage gegen fünf Beschuldigte vor der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Braunschweig erhoben. Unter den Angeschuldigten befindet sich auch der ehemalige Vorstandsvorsitzende der VW AG, Prof. Dr. Winterkorn. Vorgeworfen wird den jeweils als Führungskräften eingestuften Personen eine in einer einzigen strafbaren Handlung verwirklichte Mehrzahl von Straftatbeständen, insbesondere ein besonders schwerer Fall des Betruges und ein Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Darüber hinaus ist für einige der Angeschuldigten der für eine Anklage erforderliche hinreichende Tatverdacht bejaht worden, sich als Täter oder Teilnehmer wegen Untreue, Steuerhinterziehung und mittelbarer Falschbeurkundung strafbar gemacht zu haben. Der Tatzeitraum erstreckt sich auf die Zeit zwischen dem 15.11.2006 und dem 22.9.2015. In den laufenden Fällen unserer Kanzlei gegen VW begründen wir die Schadensersatzansprüche unserer Mandanten gem. § 823 II BGB nun zusätzlich mit einem Verstoß gegen das Schutzgesetz des § 263 II StGB (schwerer Betrug). Als Beweismittel beantragen wir für unsere Mandanten, falls erforderlich, Einsicht in die staatsanwaltschaftliche Anklageschrift. Natürlich gilt für Winterkorn wie für die anderen Beschuldigten bis zu einer rechtskräftigen strafrechtlichen Verurteilung die Unschuldsvermutung. Die zivilrechtlichen Erfolgsaussichten der geschädigten Diesel – Kunden haben sich durch die offizielle Anklageschrift jedoch bereits jetzt deutlich erhöht. Für den zivilrechtlichen Schadensersatzanspruch der Diesel-Kunden ist die Anklageschrift ein Beweismittel gegen den Auto-Hersteller. Die Akte der Staatsanwaltschaft kann zu Gunsten der Dieselfahrer beigezogen werden, falls das Zivilgericht dies überhaupt noch für erforderlich hält. Tatsachen, die dem Gericht offenkundig sind, bedürfen keines Beweises mehr (§ 291 ZPO). Wenn das sogenannte „Software – Update“ bei Ihnen bereits im Jahr 2016 durchgeführt wurde, sprechen Sie uns an. Fordern Sie in diesem Falle bis zum 31.12.2019 durch unsere Kanzlei direkt von VW den Ihnen zustehenden Schadensersatz.
Im Dezember 2018 sowie im Januar 2019 waren wir erneut gegen Lebensversicherungen erfolgreich. Für unsere Mandanten setzten wir Widersprüche gegen die folgenden Gesellschaften durch:
Unsere Kunden freuen sich über Nachzahlungen, nachdem Sie die Verträge bereits gekündigt hatten. Bei noch laufenden Verträgen freuen Sie sich über eine deutlich höhere Ausschüttung. Sprechen Sie uns an, wenn Sie Lebens-, Rürup- oder Rentenversicherungen haben oder andere „Investment“ – Produkte, die Sie im guten Glauben an eine sinnvolle Altersvorsorge abgeschlossen hatten. Wir prüfen Ihren Fall sorgfältig. Gemeinsam erarbeiten wir mit Ihnen die Strategie zum Ausstieg. Zahlen Sie nicht unnötig an die Versicherungs- und Bankenbranche. Die Rendite Ihrer privaten Altersvorsorge gehört vielmehr Ihnen.