Auto - Werkstätten

Wir arbeiten erfolgreich für Hersteller – unabhängige Werkstätten und ihre Kunden. Bauartbedingter Mangel? Der Hersteller muss zahlen!

PKW – Handel

Wehren Sie mit uns unberechtigte Dieselskandal – und Gewährleistungs - Forderungen ab.

Fachgebiete

Unsere Kanzlei ist insbesondere auf die folgenden Rechtsgebiete und Anwendungsfälle spezialisiert.

Abgasskandal

Seit 2018 vertreten wir Privatpersonen, mittelständische Unternehmen und Transportfirmen gegen die Hersteller von Diesel – Fahrzeugen. Wenn an Ihrem Fahrzeug ein „Software – Update“ vorgenommen wurde oder Sie ein Rückruf – Schreiben vom Kraftfahrbundesamt erhalten haben, besteht regelmäßig ein Schadensersatzanspruch.

Wenn Ihr Unternehmen Diesel – PKW, Bullis, Sprinter, Vans, SUVs, Kombis oder andere Fahrzeuge von VW, Audi, Porsche, Seat, Skoda, Mercedes (Daimler AG), BMW oder Opel nutzt, prüfe ich gerne Ihre Fahrzeuge. Bei einem Diesel - Golf Kombi / Touran fordern wir beispielsweise ca. 4.000,00 – 8.000,00 € Schadensersatz, je nach Modell und Laufleistung seit Erwerb. Dabei verbleibt das Fahrzeug beim Mandanten. Bei Lieferwagen wie z.B. Crafter, Vito, Sprinter, Viano oder VW „Bulli“ T 5 oder T 6 fordern wir Schadensersatz im Bereich 8.000,00 – 15.000,00 €. Auch hier findet meistens keine Rückgabe des Fahrzeugs statt. Sie können den Wagen weiter nutzen oder verwerten. Oberklasse – Fahrzeuge wie Porsche, Touareg oder bestimmte Mercedes – SUVs können noch höhere Schadensersatzforderungen bedeuten. Dort wurden größere, ebenfalls manipulierte Diesel – Motoren verbaut, insbesondere die im Dieselskandal berüchtigten 3.0 Liter – Motoren. Natürlich gibt es auch Fälle, in denen VW und Audi den Diesel von unserem Mandanten zurücknehmen mussten. Die Hersteller mussten einen Preis zahlen, der rund 40% über dem aktuellen Marktwert des Wagens lag.

Mit Urteilen der Landgerichte Essen, Krefeld, Münster, Düsseldorf, Köln und Stuttgart im Jahr 2020 sind wir auch gerichtlich erfolgreich für unsere Unternehmens - Kunden. Ob Sie Ihren Liefer- oder Firmenwagen gebraucht oder als Neuwagen, kreditfinanziert oder per Leasing erworben haben: Laut Urteil des BGH vom 25. Mai 2020 besteht der Schadensersatzanspruch gegen den Hersteller, wenn illegale Abgastechnik verbaut wurde.

Bank- und Kapitalmarktrecht

Ihnen wurde eine solide Vermögensanlage oder ein marktgerechter Kredit versprochen. Ihre Bank oder Ihr Vermögensberater konnten dieses Versprechen nicht halten: Ihr Fonds ist nun teilweise oder ganz wertlos, die von Ihnen gezahlten Zinsen und Gebühren sind zu hoch und Ihr Depots ist drastisch abgeschmolzen. Lassen Sie sich rechtzeitig - also vor Ablauf der Verjährungsfrist - von uns beraten. Sie können Ihr Geld nach einer Falschberatung oder einer falschen Widerrufsbelehrung häufig noch retten.

Um dieses Ziel zu erreichen, vertrete ich Sie außergerichtlich und falls erforderlich auch vor Gericht.

Banken und Kreditinstitute verfügen im Vergleich zum Kunden über Spezialwissen. Ich berate Sie persönlich, mit Blick auf die Wirtschaftlichkeit.

Die Kanzlei Fuest vertritt Anleger in geschlossenen Fonds (Immobilien-, Schiffs-, Medien-, Wind-, Solar-, Flugzeug-, Containerfonds usw.), sowie in offenen Immobilienfonds. Wir vertreten Bankkunden, Anleger und Sparer, die durch eine falsche Anlagestrategie, unzulässige Gebührenmodelle oder fahrlässige Vermögensverwaltung geschädigt sind. Wir vertreten Sie, wenn Sie falsch belehrt oder nicht aufgeklärt wurden und nun zu hohe Zinsen und Gebühren zahlen. Wir stehen Ihnen gegenüber scheinbar übermächtigen Banken und Vermögensberatungen mit Fachkompetenz zur Seite.

Rückabwicklung von Lebens- und Rentenversicherungen

Wer seine Lebensversicherung kündigt, wird von den Versicherungsgesellshaften mit hohen Abzügen bestraft. Die Versicherung auslaufen zu lassen, ist häufig auch keine gute Option: Die Renditen von Lebens- und Rentenversicherungen befinden sich seit Jahren im Niedergang.

Attraktiver ist der Ausstieg per Widerspruch. Hier muss die Versicherung den deutlich höheren Rückabwicklungswert zahlen. Seit 2016 betreue ich meine Mandanten daher bei dem Ausstieg aus Lebensversicherungen, die zwischen 1995 – 2008 abgeschlossen wurden.

Nicht jeder dieser Altverträge ist rückabwickelbar. Viele sind es jedoch, wenn ein spezialisierter Rechtsanwalt den Widerspruch durchsetzt. In den letzten drei Jahren war ich für unsere Mandanten erfolgreich u.a. gegen die folgenden Gesellschaften:

Axa Lebensversicherung AG, Sparkassen LV AG, AachenMünchener, Heidelberger Leben, Standard Life, DBV Lebensversicherung, Prisma Life, Clerical Medical, Allianz Life Luxembourg, Friends Provident, Canada Life, Generali, skandia Lebensversicherung AG, ERGO LV AG, Nürnberger Lebensversicherung AG, neue leben, Swiss Life und weitere.

Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne persönlich zur Verfügung.

Gerne nenne ich zudem Referenzen von unabhängigen Finanzplanern und unabhängigen Finanzberaterinnen, die seit dem Jahr 2015 mit mir zusammenarbeiten. Wir erreichten per Widerspruch Rückabwicklungswerte, die 30% über dem aktuellen Wert der Versicherung lagen. Auch bei bereits gekündigten Verträgen konnten wir nachträglich eine entsprechende Nachzahlung erreichen.

Haben Sie Fragen? Ich bin gerne für Sie da!

Nutzen Sie meine Erfahrung als Rechtsanwalt sowie als Unternehmensberater. Ich analysiere Ihren Unternehmensfuhrpark (Rückforderungspotenzial Dieselskandal-Fahrzeugen) und berate bei Falschberatung durch Banken und Vermögensberater, Vorfälligkeitsentschädigung, Verbraucherdarlehen, Lebensversicherung, Rentenversicherung, fehlgeschlagene Investments in Immobilien, Gold, Wind- und Solarparks, Wald, Kryptowährungen, betriebliche Altersvorsorge.