Rückabwicklung von Lebens- und Rentenversicherungen
Wer seine Lebensversicherung kündigt, wird von den Versicherungsgesellshaften mit hohen Abzügen bestraft. Die Versicherung auslaufen zu lassen, ist häufig auch keine gute Option: Die Renditen von Lebens- und Rentenversicherungen befinden sich seit Jahren im Niedergang.
Attraktiver ist der Ausstieg per Widerspruch. Hier muss die Versicherung den deutlich höheren Rückabwicklungswert zahlen. Seit 2016 betreue ich meine Mandanten daher bei dem Ausstieg aus Lebensversicherungen, die zwischen 1995 – 2008 abgeschlossen wurden.
Nicht jeder dieser Altverträge ist rückabwickelbar. Viele sind es jedoch, wenn ein spezialisierter Rechtsanwalt den Widerspruch durchsetzt. In den letzten drei Jahren war ich für unsere Mandanten erfolgreich u.a. gegen die folgenden Gesellschaften:
Axa Lebensversicherung AG, Sparkassen LV AG, AachenMünchener, Heidelberger Leben, Standard Life, DBV Lebensversicherung, Prisma Life, Clerical Medical, Allianz Life Luxembourg, Friends Provident, Canada Life, Generali, skandia Lebensversicherung AG, ERGO LV AG, Nürnberger Lebensversicherung AG, neue leben, Swiss Life und weitere.
Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne persönlich zur Verfügung.
Gerne nenne ich zudem Referenzen von unabhängigen Finanzplanern und unabhängigen Finanzberaterinnen, die seit dem Jahr 2015 mit mir zusammenarbeiten. Wir erreichten per Widerspruch Rückabwicklungswerte, die 30% über dem aktuellen Wert der Versicherung lagen. Auch bei bereits gekündigten Verträgen konnten wir nachträglich eine entsprechende Nachzahlung erreichen.