Auto - Werkstätten

Wir arbeiten erfolgreich für Hersteller – unabhängige Werkstätten und ihre Kunden. Bauartbedingter Mangel? Der Hersteller muss zahlen!

PKW – Handel

Wehren Sie mit uns unberechtigte Dieselskandal – und Gewährleistungs - Forderungen ab.

Häufig gestellte Fragen: VW Öltod-Bulli

Jetzt Rückruf zum Thema Öltod-Bulli anfordern: Stellen Sie jetzt eine Anfrage zum Thema Schadenersatz Öltod-Bulli, insbesondere VW T5 und T6. Einfach und unkompliziert - wir melden uns per Telefon oder E-Mail bei Ihnen!

Wir vertreten geschädigte Bulli-Kunden gegen die VW AG mit und ohne Rechtsschutz-Versicherung und fordern Ihre Kosten bei Motortausch und -sanierung.

Betroffen sind VW T5 2.0 TDI Bullis (Multivan, Caravelle, California und Transporter) mit 179 PS mit Baujahr 2009 bis 2015, Kennbuchstabe CFCA. Auch VW T 6 2.0 TDI Bullis mit dem Kennbuchstaben CXEB werden vermehrt auffällig (Überhitzung und AGR-Ventil). Ebenfalls betroffene Motoren: Kennbuchstaben CXHB, CXFA, CXHA und CXEC.

Häufig gestellte Fragen zum VW Öldtod-Bulli

In den letzten Monaten erreichen uns vermehrt Anfragen wegen vorzeitigen Motor- und Turboladerschäden in VW T 6 – Bullis mit den Motorkennbuchstaben CXEB, CXEC und CXFA. Die VW – Vertragswerkstätten veranschlagen Reparaturkosten von 15.000,00 bis zu über 20.000,00 Euro. Kulanz“ – Anfragen der geschädigten Eigentümer werden zumeist abgelehnt. In Einzelfällen bietet VW eine zu niedrige Kostenbeteiligung an. Diese „Kulanz“ koppelt VW daran, dass zwingend in einer VW – Werkstatt repariert werden muss.

Die Kanzlei Fuest hat gegen die VW AG für betroffene T 6 CXEB – und CXEC - Fahrer Kostenbeteiligungen zwischen 50% - 84% durchgesetzt. Zudem stellte die Kanzlei Fuest klar, dass die Geschädigten die Reparatur auch in einer freien Werkstatt durchführen können.

Die folgenden Punkte sollen Ihnen dabei helfen, als Betroffener T 6 – Eigentümer die bestmögliche Position gegenüber der VW AG zu haben.

Reparaturkosten T 6 CXEB bis zu 25.000 Euro: Welche Kosten übernimmt VW?

Altmotor ist Beweismittel

Die beschädigten Motorteile sind das wesentliche Druck- und Beweismittel. Warten Sie daher mit der Reparatur, falls möglich, ab, bis Ihr Verfahren gegen die VW AG beendet ist. Das dauert rund 6 Monate. Die Beweislage ist für Sie optimal, wenn der geschädigte Motor noch im Fahrzeug ist.

Falls Sie die Reparatur schon durchführen müssen, weisen Sie Ihre Werkstatt an, das beschädigte Alt – Teil vorerst einzulagern. Wenn Sie Platz bei sich zuhause oder auf Ihrem Firmengelände haben, können Sie den alten Motor dort einlagern. Nach Abschluss des Falles ist dieser Motor nicht wertlos. Sie können ihn regelmäßig an Ihre Werkstatt oder an einen Motoren – Aufbereiter verkaufen. Wenn der Motorschaden sich nach einem Zahnriemen – Riss ereignete, unbedingt darauf achten, den zerstörten Zahnriemen zu behalten. Zerstörte Turbolader sollten Sie ebenfalls behalten.

Wartungen in freier Werkstatt durchführen lassen

Viele PKW – Eigentümer glauben, dass ein Anspruch gegen den Hersteller nur besteht, wenn man das Fahrzeug immer in einer Original - Werkstatt warten lässt. Das ist ein Irrtum. Sie können Ihren PKW in einer freien Werkstatt warten und inspizieren lassen. Dort ist die Wartung zudem günstiger. Sie haben das Wartungsheft nicht mehr? Kein Problem, Sie können die Inspektionen auch belegen mit den Rechnungen, die Ihnen Ihre Werkstatt gestellt hat.

Erhöhter Ölverbrauch?

Wir empfehlen, die Messfahrt analog zu machen. D.h., Sie fahren die 1.000 Kilometer mit Ihrem Bulli / PKW. Vorher und nachher wiegt die Werkstatt das Motoröl. Von Messungen in Vertragswerkstätten der Hersteller raten wir in der Zwischenzeit ab. Der Kanzlei Fuest liegen mehere Fälle vor, in denen analoge Messfahrt (betreut von freirer Werkstatt) ein deutlich höheres Ergebnis zeigte als die "digitale" Messung einer VW - Vertragswerkstatt. Es entsteht der Verdacht, das in VW - Werkstätten zu niedrig gemessen wurde. Wir empfehlen daher, sicherheitshalber die Messung direkt in einer freien Werkstatt betreun zu lassen.

Die Kosten der Messung (200,00 bis 800,00 €, je nach Werkstatt) fordern wir für unsere Klienten vom Hersteller.

Wenn Ihr T 6 wegen des Motorschadens bereits nicht mehr bewegt werden kann, ist die Ölverbrauchsmessung natürlich nicht mehr möglich. Wir können Ihren Fall auch dann noch betreuen. Bitte darauf achten, dass der kaputte Alt – Motor nicht eingetauscht wird.

Vertragswerkstatt versus freie Werkstatt

Eine VW - Vertragswerkstatt ist immer auch dem Hersteller verpflichtet. Die freien, unabhängigen Werkstätten stehen auf der Seite ihrer Kunden. Freie Werkstätten unterstützen Sie bei der Einlagerung des Alt - Motors als Beweismittel. Oder die freie Werkstatt erstellt ein gutes Video / Fotos vom beschädigten Motor im zerlegten Zustand. Sie werden in einer freien Werkstatt darüber aufgeklärt, was tatsächlich die Ursache Ihres Motorschadens ist. Das ist zumindest die Erfahrung der Kanzlei Fuest in den letzten vier Jahren. Sehr gut können auch unabhängige Werkstätten sein, die VW-Service-zertifiziert sind. Diese Werkstätten sind auch unabhängig und beraten den Kunden objektiv. Sie erkennen letztere Werkstätten daran, dass sie kein rundes VW-Logo haben, sondern ein Logo mit VW Service oder VW Nutzfahrzeuge Service.

Software – Update N3Z7

Oft sind sog. Software – Updates oder Service – Maßnahmen die Ursache des Motorschadens. Das gilt vor allem für die T 6 – Bulli – Baureihen, die das Software – Update mit dem Code N3Z7 erhalten haben. Nach dem Produkthaftungsgesetz, sowie nach § 823 I BGB haftet dann grds. der Hersteller. Der Kanzlei Fuest liegt eine Materialstudie vor, die belegt, dass das Software – Update des VW – Konzerns in bestimmten Bullis der Generation T 6 zum Ausfall eines Bauteils (AGR – Ventil) führte. Dadurch wird dann ein kapitaler Motorschaden ausgelöstDiese Software – Updates und Servicemaßnahmen mögen von den Herstellern gut gemeint sein. Die Updates können funktionieren, tun dies aber nicht immer. Insbesondere die Veränderungen der Abgas – Regulierung können den Motor mittelfristig schädigen.

Auch ohne Rechtsschutzversicherung kommen Sie zu Ihrem Recht

Sie hatten bei Erwerb Ihres Fahrzeugs keine Rechtsschutzversicherung? Kein Problem. Nutzen Sie § 4a des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes. Die Kanzlei Fuest bietet ein entsprechendes Erfolgshonorar – Modell mit Abschlagszahlung an. Sie zahlen gem. § 4a RVG nur einen Teil der Gebühren bei Mandatierung der Kanzlei. Erst nach erfolgreicher Lösung Ihres Falles stellen wir die übrigen Gebühren in Rechnung. Bei einem Vergleich muss Ihnen zudem der PKW-Hersteller einen Teil ihrer Anwaltskosten erstatten.

Haben Sie Fragen? Ich bin gerne für Sie da!

Nutzen Sie meine Erfahrung als Rechtsanwalt sowie als Unternehmensberater. Ich analysiere Ihren Unternehmensfuhrpark (Rückforderungspotenzial Dieselskandal-Fahrzeugen) und berate bei Falschberatung durch Banken und Vermögensberater, Vorfälligkeitsentschädigung, Verbraucherdarlehen, Lebensversicherung, Rentenversicherung, fehlgeschlagene Investments in Immobilien, Gold, Wind- und Solarparks, Wald, Kryptowährungen, betriebliche Altersvorsorge.